Recht der Kurzzeitvermietung
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz Nr. 7464 "Über die Vermietung von Unterkünften zu touristischen Zwecken" mit einer Reihe von wichtigen Bestimmungen in Kraft:
Die Vermietung von Unterkünften an Touristen ist für bis zu 100 Tage am Stück erlaubt. Vermietungen, die kürzer als 100 Tage dauern, gelten jedoch als Kurzzeitvermietung.
Kurzfristige Vermietungen sind nur mit einer vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellten Genehmigung (Lizenz) möglich.
Die Eigentümer müssen die Zustimmung aller Mieter im Gebäude einholen. Darüber hinaus ist es möglich, die Kurzzeitvermietung in die Satzung der Verwaltungsgesellschaft aufzunehmen, wofür die Zustimmung von 75 % der Mieter erforderlich ist.
Die Anträge auf Erteilung einer Genehmigung werden über das elektronische System E-Devlet gestellt.
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Einheimische eine Kopie ihres Personalausweises (kimlik) und die notariell beglaubigte Zustimmung aller Mieter des Gebäudes vorlegen.
Ausländer müssen eine Kopie ihres Reisepasses, eine Steuer- oder Ausländernummer (aus der Aufenthaltsgenehmigung, beginnend mit 99) und die notariell beglaubigte Zustimmung aller Hausbewohner vorlegen.
Juristische Personen müssen eine Steuernummer und eine Handelsregisternummer oder MERSİS-Nummer vorlegen, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.
Die eingereichten Unterlagen werden von der Provinzialverwaltung geprüft und im Falle von Unstimmigkeiten mit einer Begründung abgelehnt. Die Verfahren für die Beantragung von Genehmigungen müssen innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein.
Am Eingang der Unterkunft muss ein Schild mit der Aufschrift "Touristenunterkunft" und dem Hinweis angebracht werden, dass die Unterkunft unter Aufsicht des Ministeriums steht.
Es gibt auch Anforderungen an die Unterkunft, die mit den Hotelstandards übereinstimmen, wie zum Beispiel:
- Eine Begrenzung der Gästezahl. Die Kapazität ist so berechnet, dass jedes Zimmer bis zu 2 Personen beherbergen kann. Auch wenn die Anzahl der Zimmer, die diese Bedingungen erfüllen, höher ist, können in einer Unterkunft nicht mehr als 12 Personen untergebracht werden, Kinder unter drei Jahren nicht mitgerechnet.
- Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die Wohnung vor der Ankunft neuer Mieter zu reinigen, Ungeziefer zu bekämpfen und den Überblick über die Gäste zu behalten.
- Die Wohnung muss mindestens über das Nötigste verfügen: fließend warmes und kaltes Wasser, Küche, Sitzecke, Rauchmelder, Badezimmer, Bett mit Bettwäsche, Decken, Bettüberwürfe, Handtücher usw.
- An der Tür sollte ein Evakuierungsplan mit einer Fluchttreppe ausgehängt werden.
Wohnhäuser (hochwertige Wohnungen): Wohnanlagen, die aus mehr als einem Gebäudeblock bestehen und die Mindestanforderungen an die Wohnbedingungen erfüllen; mit Rezeption, Sicherheitsdienst, täglichem Reinigungsdienst, chemischer Reinigung, Wäscherei, Verkehrsmitteln, Gastronomie und Geschäften, medizinischen Diensten, Sporthalle und Schwimmbad.
Wird mehr als ein Antrag im Namen derselben natürlichen oder juristischen Person für mehr als eine Wohnung in demselben Gebäudekomplex, Gebäude oder Wohnhaus gestellt, so wird eine Lizenzbescheinigung ausgestellt; für jede Wohnung wird jedoch eine eigene Plakette ausgestellt.
Werden alle Wohnungen in einer Wohnanlage von der Wohnungsbehörde gemietet, so werden ein einziger Genehmigungsschein und eine einzige Plakette auf den Namen der Wohnungsbehörde ausgestellt.
Wir werden sehen, wie sich die Dinge in der Praxis entwickeln.
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