Neue Veränderungen im Mietbereich

Neue Veränderungen im Mietbereich

Sie haben wahrscheinlich schon von den neuen gesetzlichen Änderungen in der Vermietungsbranche gehört.
Nach den verabschiedeten Bestimmungen des Gesetzes, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, wird die Vermietung von Wohnungen und Appartements an Touristen erheblich komplizierter und unterliegt einer Reihe von Anforderungen. Gleichzeitig gilt das Gesetz nicht für einmalige Vermietungen von mehr als 100 Tagen, aber alles, was darunter liegt, fällt unter seine Bestimmungen.

1. Für die Vermietung von Unterkünften an Touristen ist eine Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus erforderlich.

2. In einigen Fällen kann diese Genehmigung die Unterschriften aller Nachbarn erfordern. In Wohnanlagen mit Rezeption, Sicherheitsdienst, Schwimmbad usw. ist die Einholung der Zustimmung der Nachbarn jedoch nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn die Leitung des Komplexes die Genehmigung erteilt und der Verwaltungsrat einen Beschluss fasst. Aber für welche Komplexe das gilt, ist noch nicht geklärt. Alles wird in der Praxis geklärt werden.

3. Allen Mietern von Beherbergungsbetrieben (d.h. deren zeitweiligen Nutzern) wird es untersagt, diese in eigenem Namen an andere Personen zu vermieten und mit diesen Verträge zu schließen. Das heißt, jede Untervermietung an Einzelpersonen wird verboten.

4. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle Beherbergungsbetriebe mit einem speziellen Schild versehen sein, das ihren Status angibt.


Die Liste der Kommentare ist leer.

^ Zurück