Grundsteuer in der Türkei

Grundsteuer in der Türkei

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung vor Ablauf von 5 Jahren ab dem Kaufdatum verkaufe?

Ja, natürlich! Wenn Sie eine Wohnung in der Türkei früher als 5 Jahre nach dem Kaufdatum verkaufen, müssen Sie eine Kapitalertragssteuer zahlen. Diese Steuer basiert auf der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis. Dabei ist zu beachten, dass der Wert während der Besitzzeit der Immobilie an die Inflation angepasst wird.

Der Prozentsatz der Steuer und die Regeln für ihre Berechnung werden durch die Einkommensteuergesetzgebung in der Türkei festgelegt. Zur Klärung der aktuellen Steuersätze und -regeln wird empfohlen, sich mit den Steuerbehörden des Landes in Verbindung zu setzen oder sich von lokalen Steuerexperten beraten zu lassen.

Es ist wichtig, dies bei der Planung eines Immobilienverkaufs zu berücksichtigen, um unerwartete finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.


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